Forschungsrendite

Ihre Entwicklung bezahlt sich zum Teil selbst.

Mit der Forschungszulage erstattet das Finanzamt bis zu 35 % Ihrer Entwicklungskosten – auch ohne Gewinn und rückwirkend. Ich übernehme den Antrag, Sie zahlen nur bei Erfolg.

  • Keine Vorabkosten
  • Ihr Aufwand: ca. 6–8 Stunden
  • Honorar offen auf dieser Seite

Was ist bei Ihnen drin?

0 €
geschätzte Forschungszulage für die offenen Jahre 2022 bis 2025, wenn die Vorhaben förderfähig sind
pro Jahr ab 2026 (inkl. 20 % Pauschale) 0 €

Was ich für Sie übernehme

Sie entwickeln weiter. Ich kümmere mich um den Antrag – von der Idee bis zur Unterlage für Ihre Steuerkanzlei.

  1. Vorhaben finden

    Im Gespräch prüfen wir Ihre Entwicklungen nach den Kriterien des Frascati-Handbuchs, die auch die BSFZ anwendet – rückwirkend für alle offenen Jahre.

  2. BSFZ-Antrag stellen

    Ich schreibe den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und beantworte deren Rückfragen.

  3. Kosten aufstellen

    Sie erhalten eine prüfungsfeste Kostenaufstellung je Wirtschaftsjahr. Ihre Kanzlei reicht sie beim Finanzamt ein.

  4. Auch später da

    Fragt das Finanzamt nach – auch Jahre später in einer Betriebsprüfung –, erläutere ich Ihnen und Ihrer Kanzlei meine Unterlagen. Ohne Zusatzkosten.

Ihr Aufwand: ca. 6–8 Stunden – zwei Interviews, eine Freigabe und die Unterlagen, die Sie ohnehin haben. Nach jedem Schritt erhalten Sie ein kurzes Status-Update.

Meist mehr förderfähig, als Sie denken

Die Bescheinigungsstelle verlangt keine Grundlagenforschung. Es reicht eine systematische Entwicklung mit technischer Unsicherheit – also das, was viele Tech-Teams täglich tun.

Typische Vorhaben

  • KI- und ML-Modelle, deren Genauigkeit oder Laufzeit vorher offen war
  • Skalierbare Plattform- und Echtzeitarchitekturen jenseits von Standardlösungen
  • Neue Algorithmen für Datenverarbeitung, Optimierung oder Sicherheit
  • Sensorik, Hardware-Prototypen und Embedded-Systeme
  • Verfahren in Medtech, Biotech, Energie und Materialentwicklung

Was zählt

Löhne und Gehälter Ihres Entwicklungsteams100 %
Aufträge an externe Entwickler in EU/EWR70 %
Abschreibungen neu angeschaffter Geräte (ab 28.03.2024)100 %
Gemeinkostenpauschale (Vorhaben ab 2026)+ 20 %

Darauf erhalten KMU 35 %, größere Unternehmen 25 % als Zulage – bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr.

Vom Gründer für Gründer

Ich bin Dr. Matthias Uebing. Als Gründer und Vorstand eines Tech-Unternehmens habe ich die Forschungszulage für unsere eigene Entwicklung selbst beantragt. Ich weiß, wie knapp die Zeit im Team ist und woran Anträge in der Praxis hängen bleiben.

Bei mir schreibt kein Junior-Team und kein Textbaustein-Generator. Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihre Technik versteht.

9Projekte selbst beantragt
3 Mio. €Forschungszulage bewilligt
0Ablehnungen

Eigene Anträge als Gründer, Stand Oktober 2026.

Honorar nur bei Erfolg

Keine Vorabkosten, keine Monatsbeiträge. Mein Honorar beträgt 15 % der vom Finanzamt festgesetzten Forschungszulage, für den Teil zwischen 100.000 und 300.000 € nur 12 %, darüber 10 %. 30 % davon werden mit der Bescheinigung fällig, der Rest nach der Festsetzung. Von jedem Euro Zulage bleiben mindestens 85 Cent bei Ihnen.

Geld-zurück-Garantie: Wird kein Vorhaben bescheinigt, zahlen Sie nichts. Setzt das Finanzamt keine Zulage fest, erstatte ich den Abschlag vollständig.

Bescheinigung schon da? Viele Unternehmen haben den BSFZ-Bescheid, aber nie Geld vom Finanzamt bekommen. Dann übernehme ich nur Kostenaufstellung und Abstimmung mit Ihrer Kanzlei – für 6 %.

Beispiel: Bei 400.000 € Zulage beträgt das Honorar 49.000 € – 351.000 € bleiben bei Ihnen.

Entwicklungskosten aus 2022: Hier sollten BSFZ-Antrag und Antrag beim Finanzamt bis 31.12.2026 gestellt sein. Ob eine Bescheinigung, die erst 2027 kommt, dann noch berücksichtigt wird, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Für 2022 kann ich deshalb nichts zusagen – je früher Sie sich melden, desto besser die Chancen. Die Jahre 2023 bis 2025 betrifft das nicht.

Häufige Fragen

Macht das nicht unser Steuerberater?

Den Antrag beim Finanzamt stellt weiterhin Ihre Kanzlei. Der technische BSFZ-Antrag ist aber keine Steuerfrage – und genau daran scheitert es in der Praxis meistens. Ich stimme mich direkt mit Ihrer Kanzlei ab. Zwischen mir und Ihrer Kanzlei fließt kein Geld.

Wir machen keine Forschung, nur Entwicklung. Zählt das?

Ja. Experimentelle Entwicklung ist ausdrücklich förderfähig. Entscheidend ist, ob es technische Unsicherheit gab – nicht, ob es ein Labor gibt.

Wir sind noch nicht profitabel.

Die Forschungszulage wird auch ohne Gewinn ausgezahlt – über die Steuerfestsetzung als Erstattung.

Wir hatten schon eine andere Förderung, zum Beispiel ZIM.

Das schließt die Zulage nicht aus. Sie gilt für die Kosten, die nicht schon anderweitig gefördert wurden.

Was ist mit einer späteren Betriebsprüfung?

Die Kostenaufstellung baue ich so, dass sie nachvollziehbar ist: Stunden je Person und Vorhaben, belegt mit vorhandenen Unterlagen. Kommt es zur Prüfung, erläutere ich Ihnen und Ihrer Kanzlei meine Unterlagen – ohne Zusatzkosten.

Wie viel Zeit kostet uns das?

Rund 6–8 Stunden: zwei Interviews mit Ihrer technischen Leitung, eine Freigaberunde und das Bereitstellen vorhandener Unterlagen wie Lohnjournale und Projektpläne. Texte und Berechnung übernehme ich.

Ist das Geld begrenzt?

Nein. Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch, kein Fördertopf, der irgendwann leer ist. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie – unabhängig von Branche, Größe und Gewinn.

Wann kommt das Geld?

Die BSFZ entscheidet meist innerhalb von zwei bis drei Monaten. Danach beantragt Ihre Kanzlei die Festsetzung beim Finanzamt. Die Zulage wird mit Ihrer nächsten Steuerfestsetzung verrechnet oder ausgezahlt.

Gibt es für uns noch andere Förderungen?

Im Quick-Check sage ich Ihnen, wenn ein weiteres Programm wie ZIM oder eine Landesförderung naheliegt. Die Forschungszulage lässt sich damit kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Kostenloser Quick-Check

In 30 Minuten wissen Sie, ob Ihre Entwicklung förderfähig ist und wie viel Forschungszulage realistisch ist. Unverbindlich.

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